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Erlass einer Globalrichtlinie zur Überlassung von städtischen Grundstücken für vereinseigene Sportstätten gemäß § 46 Bezirksverwaltungsgesetz

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei

Veröffentlichungsdatum

16.12.2025

Beschreibung

Mit dem Ziel der Schaffung hamburgweit einheitlicher Grundsätze für die Überlassung stadteigener Sportstätten und -flächen an Hamburger Amateursportvereine wird eine entsprechende Globalrichtlinie zum 01.01.2026 erlassen.

Schlagwörter

Amateursport, Globalrichtlinie zur Überlassung von städtischen Grundstücken für vereinseigene Sportstätten gemäß § 46 Bezirksverwaltungsgesetz, Mustersportrahmenvertrag, Sportanlagen, Sportvereine, gemeinnützig