Beschreibung
Erhaltungsbereiche nach §172 BauGB Erhaltungsbereiche sind mit der Feststellung eines Bebauungsplans festgelegt worden. Die Daten sind Teil des Digitale Informationssystems Planrecht (DIP). Die Daten enthalten Erhaltungsbereiche von Bebauungsplänen, die bis zum 30.06.2015 festgestellt waren. Eine kontinuierliche Fortführung des Datenbestandes erfolgt halbjährlich.