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Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

28.03.2024

Beschreibung

Zweites Gesetz zur Unterbringung von Flüchtlingen in Einrichtungen; § 1: Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zuletzt geändert am 15.03.2024; Einfügung § 14 a: Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude oder Teilen davon zur Flüchtlingsunterbringung; § 2: Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes); § 3: Außerkrafttreten mit Ablauf des 31.03.2026

Schlagwörter

Asylbewerber, Ausländer, Migranten, Drucksache, Flüchtling, Flüchtlingsunterbringung, Gebäude, Gesetzentwurf, Grundgesetz, Grundstück, Polizeirecht, Wohnungsleerstand