Beschreibung
Zweites Gesetz zur Unterbringung von Flüchtlingen in Einrichtungen; § 1: Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zuletzt geändert am 15.03.2024; Einfügung § 14 a: Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude oder Teilen davon zur Flüchtlingsunterbringung; § 2: Einschränkung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des Grundgesetzes); § 3: Außerkrafttreten mit Ablauf des 31.03.2026