Beschreibung
Zweites Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes, zuletzt geändert am 18.07.2001; Schaffung der Rechtsgrundlage für Verhandlungen mit den Krankenkassen über Entgelte für Leistungen der Feuerwehr im Rettungsdienst, u. a. Einfügung des § 10 a "Gebühren und Entgelte" und des § 10 b "Schiedsstelle"