Beschreibung
Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes, zuletzt geändert am 15.12.2015; Einfügung § 83a: Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen gegen Dritte durch den Dienstherrn
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Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes, zuletzt geändert am 15.12.2015; Einfügung § 83a: Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen gegen Dritte durch den Dienstherrn