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Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

30.10.2016

Beschreibung

Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes, zuletzt geändert am 15.12.2015; Einfügung § 83a: Erfüllung von Schmerzensgeldansprüchen gegen Dritte durch den Dienstherrn

Schlagwörter

Beamtenrecht, Drucksache, Gesetzentwurf, Verbrechensopfer, Öffentlicher Dienst