Beschreibung
Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes, zuletzt geändert am 25.11.2010; Änderung § 9: Einführung eines Gebührentatbestandes für Einzelauskünfte aus den zentral geführten Schuldnerverzeichnissen
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Sechstes Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes, zuletzt geändert am 25.11.2010; Änderung § 9: Einführung eines Gebührentatbestandes für Einzelauskünfte aus den zentral geführten Schuldnerverzeichnissen