Beschreibung
Sechstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Datenschutzgesetzes; zuletzt geändert am 21.09.2010; Umsetzung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Stärkung der Unabhängigkeit des Beauftragten für Datenschutz; Einfügung eines neuen § 24: Aufsichtsbehörde zur Überwachung nicht-öffentlicher und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen