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Entwurf eines Neuerlasses des Hamburgischen Architektengesetzes

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

20.02.2018

Beschreibung

Hamburgisches Architektengesetz (HmbArchG); Umsetzung der Richtlinie 89/48/EWG des Rates (Hochschuldiplomrichtlinie) und Berücksichtigung des EWR-Abkommens (Drs. BT 12/3002) über die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen, Umsetzung der Richtlinie 2001/19/EG für den Beruf der Architektin bzw. des Architekten; Regelungen über das Führen der Berufsbezeichnungen in der Firma bzw. im Namen von Gesellschaften; § 4: Voraussetzung für die Eintragung in die Listen der Fachrichtungen bei der Hamburgischen Architektenkammer; Harmonisierung mit den Länderarchitektengesetzen; § 33 Schlussbestimmungen: Außer-Kraft-Treten des Hamburgischen Architektengesetzes vom 26.03.1991; redaktionelle Änderung der Hamburgischen Bauordnung § 67

Schlagwörter

Architektur, Baurecht, Drucksache, Gesetzentwurf, Hochschulabschluss, Recht