Beschreibung
Hamburgisches Stiftungsgesetz; Anpassung an das neu geregelte Bundesrecht sowie Behebung bestehender Mängel des bisherigen Rechts; Stärkung der Stellung der Stiftungen und des Stifterprivileges; Effizienzsteigerung der Verwaltung und größere Bürgerfreundlichkeit; Einführung eines jedermann zugänglichen Stiftungsverzeichnisses; Übersicht in Anlage 1 des Ausschussberichts 18/3178: rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts; § 8 Übergangs- und Schlussvorschriften, Absatz 4: Außerkrafttreten der §§ 6 - 21 des Hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in der Fassung vom 01.07.1958 (Sammlung des bereinigten Hamburgischen Landesrechts I 40-e) in der geltenden Fassung