Beschreibung
Art. 1: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei, zuletzt geändert am 18.03.1997; Art. 2: Gesetz zur Ausführung von Art. 13 Absatz 6 des Grundgesetzes im Bereich der Strafverfolgung; Ermöglichen der akustischen Überwachung von Wohnungen mit technischen Mitteln zu Zwecken der Strafverfolgung gem. Art. 13 GG; Regelung der parlamentarischen Kontrolle