Beschreibung
Gesetz zur Umsetzung besoldungsrechtlicher Regelungen, Inanspruchnahme der Öffnungsklausel des § 67 BBesG; Art. 1: Hamburgisches Gesetz über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen (Hamburgisches Sonderzahlungsgesetz), Neuregelung der Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und des Urlaubsgeldes; Art. 2: Hamburgisches Gesetz über ein Besoldungsmoratorium 2003/2004, Behandlung der Inhaber der Ämter der Besoldungsgruppe B 10 (Staatsräte und Staatsrätinnen, vergleichbare Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfänger) nach Maßgabe der Besoldungsgruppe B 11; Stellungnahme der Gewerkschaften und der Berufsverbände der Richterinnen und Richter, Auffassung des Senats