Beschreibung
Hamburgisches Rettungsdienstgesetz (HmbRDG); Neufassung des Gesetzes zur Gewährleistung eines zeitgemäßen Rettungsdienstes; Regelungen u. a. hinsichtlich der Mitwirkung Dritter im öffentlichen Rettungsdienst, Submissionsmodell, Beachtung des Vergaberechts, Mitwirkung bei Großschadenslagen und im Katastrophenschutz; Begriffsdefinitionen; Festlegung rettungsdienstlicher Anforderungen, u. a. in Bezug auf Hygienemaßnahmen und Qualifizierung; Errichtung einer ständig besetzten integrierten Leitstelle mit der einheitlichen europäischen Rufnummer 112; § 35: Übergangsregelungen; § 36: Anerkennung der Ausbildung und Prüfung von Rettungssanitätern nach bisherigem Recht; § 37: Außerkrafttreten des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes vom 09.06.1992