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Entwurf eines Gesetzes zur Nachqualifikation für Berufsbetreuer

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

20.02.2018

Beschreibung

Einführung einer der Ausbildung der Betreuer entsprechenden Vergütung mit dem Berufsvormündervergütungsgesetz des Bundes vom 25.06.1998; Ermächtigung der Länder zur Regelung der Nachqualifizierung und des Übergangs; Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Berufsvormündervergütungsgesetzes (HmbAGBVormVG); Ausführung des § 2 Absätze 2 und 3 des Bundesgesetzes; Entwurf auf Grund von § 3 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Berufsvormündervergütungsgesetzes: Verordnung zur Umschulung und Fortbildung von Betreuerinnen und Betreuern und zur Anerkennung von Prüfungen aus anderen Ländern

Schlagwörter

Drucksache, Fortbildung, Gesetzentwurf, Rechtliche Betreuung, Soziale Einrichtungen, Verordnung