Beschreibung
Einführung einer der Ausbildung der Betreuer entsprechenden Vergütung mit dem Berufsvormündervergütungsgesetz des Bundes vom 25.06.1998; Ermächtigung der Länder zur Regelung der Nachqualifizierung und des Übergangs; Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Berufsvormündervergütungsgesetzes (HmbAGBVormVG); Ausführung des § 2 Absätze 2 und 3 des Bundesgesetzes; Entwurf auf Grund von § 3 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Berufsvormündervergütungsgesetzes: Verordnung zur Umschulung und Fortbildung von Betreuerinnen und Betreuern und zur Anerkennung von Prüfungen aus anderen Ländern