Beschreibung
Gesetz über die Gewährung einer Einmalzahlung für das Jahr 2008; § 1 Geltungsbereich, § 2 Empfängerinnen und Empfänger von Dienst- oder Anwartsbezügen, § 3 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger; Inkrafttreten der Föderalismusreform zum 01.09.2006 durch Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBL.I vom 31. August 2006, S.2034); Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz im Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht auf die Länder; Kosten und Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 100 HmBG