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Entwurf eines Gesetzes zur Bildung einer "sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung" (HmbSLKV)

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

05.09.2017

Beschreibung

Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Gesetzes über die Bildung einer Landeskonferenz Versorgung, zuletzt geändert am 21.02.2017; Änderung des Titels in "Gesetz über die Bildung einer sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung"; Änderung der §§ 1 - 3, Aufhebung § 4; Anpassung an das Bundesrecht; Erarbeitung von Vorschlägen durch die sektorenübergreifenden Landespflegeausschüsse zur Lösung von Schnittstellenproblemen in den Bereichen pflegerische und medizinische Versorgung; Verpflichtung der Landesverbände der Pflege-, Kranken- und Ersatzkassen, der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Landeskrankenhausgesellschaften zur Mitarbeit in eingerichteten sektorenübergreifenden Landespflegeausschüssen; Weiterbestehen des bisherigen Landespflegeausschusses

Schlagwörter

Altenpflege, Drucksache, Gesetzentwurf, Gesundheit, Gesundheitswesen, Gremium, Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhaus, Krankenkasse, Medizinische Versorgung, Pflegebedürftigkeit