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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

13.06.2024

Beschreibung

Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmgHG) vom 18.07.2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert am 11.07.2023 (HmbGVBl. S. 250, 254); Änderungen im Achten Teil des HmgHG mit dem Ziel der Regelungsangleichung und zum Bürokratieabbau im Zusammenhang mit dem 2019 von den Ländern geschaffenen Musterparagraphen hinsichtlich der institutionellen Akkreditierung von Studiengängen; Änderungen in Bezug auf die inhaltlichen und formalen Kriterien für die Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen sowie Regelungen über die Verfahren der institutionellen Qualitätssicherung im Bereich nichtstaatlicher Hochschulen; Änderung § 112 und § 113: Rechtsangleichung innerhalb des Hamburgischen Hochschulrechtes für die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg und die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie; Änderung § 114 sowie Anfügung § 114a und § 114b: Konkretisierung und Ergänzung der derzeit bereits geltenden Regelungen; Änderung § 116: Einfügung neuer Absatz 3: behördliche Genehmigungserfordernisse u. a. zur Einrichtung neuer Studiengänge und für Bezeichnungen der zu verleihenden Hochschulgrade

Schlagwörter

Bürokratieabbau, Drucksache, Gesetzentwurf, Helmut Schmidt Universität, Hochschule, Hochschulrecht, Hochschulwesen, Studienfach