Beschreibung
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmgHG) vom 18.07.2001 (HmbGVBl. S. 171), zuletzt geändert am 11.07.2023 (HmbGVBl. S. 250, 254); Änderungen im Achten Teil des HmgHG mit dem Ziel der Regelungsangleichung und zum Bürokratieabbau im Zusammenhang mit dem 2019 von den Ländern geschaffenen Musterparagraphen hinsichtlich der institutionellen Akkreditierung von Studiengängen; Änderungen in Bezug auf die inhaltlichen und formalen Kriterien für die Anerkennung nichtstaatlicher Hochschulen sowie Regelungen über die Verfahren der institutionellen Qualitätssicherung im Bereich nichtstaatlicher Hochschulen; Änderung § 112 und § 113: Rechtsangleichung innerhalb des Hamburgischen Hochschulrechtes für die Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg und die Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie; Änderung § 114 sowie Anfügung § 114a und § 114b: Konkretisierung und Ergänzung der derzeit bereits geltenden Regelungen; Änderung § 116: Einfügung neuer Absatz 3: behördliche Genehmigungserfordernisse u. a. zur Einrichtung neuer Studiengänge und für Bezeichnungen der zu verleihenden Hochschulgrade