Beschreibung
Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Mitwirkung ehrenamtlicher Beisitzerinnen und Beisitzer bei Enteignungsverfahren; Artikel 1: Zweites Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Enteignungsgesetzes (HEG), zuletzt geändert am 18.07.2001; Artikel 2: Gesetz zur Durchführung des Hamburgischen Enteignungsgesetzes; Artikel 3: Gesetz zur Durchführung des Enteignungsverfahrens und des Bodenordnungsverfahrens nach dem Baugesetzbuch; keine zwingende Mitwirkung ehrenamtlicher Beisitzerinnen und Beisitzer an den Entscheidungen der Enteignungsbehörde durch eine Beschränkung auf das notwendige Maß zur Beschleunigung der Verfahren