Beschreibung
Gesetz zur Änderung des hamburgischen Nationalparkrechts; Art. 1: Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes, Einfügung eines Absatz 3 a in § 22: Zweck eines Nationalparks; Art. 2: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer vom 09.04.1990, Grenzen des Nationalparks (Karte als Anlage), Aufspülung der neuen Insel Nigehörn, seewärtige Erweiterung, Modifizierung und Straffung von Einzelverboten nach § 5, Konkretisierung der Ausnahmeregelung zum Krabbenfischen; Stellungnahmen der Bundesländer Schleswig-Holstein und Niedersachsen, der Naturschutzverbände, der Neuwerker Bevölkerung, der Krabbenfischereibetriebe und ihrer Interessenverbände