Beschreibung
Sechstes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Meldegesetzes, zuletzt geändert am 25.06.1997; u. a. Umsetzung der Vorschriften des 2002 geänderten Melderechtsrahmengesetzes (Vorschriften über die Lebenspartnerschaft, erweiterte Speicherbefugnisse); Anpassung an das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht; Regelung der Eintragung wahlberechtigter Unionsbürger in das Wählerverzeichnis; Registrierung waffenrechtlicher Erlaubnisse; Zulassung elektronischer Anmeldung bei Umzügen innerhalb Hamburgs; Erweiterung des automatisierten Abrufs aus dem Melderegister