Beschreibung
Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Katastrophenschutzgesetzes, zuletzt geändert am 9. Juni 1992; Einfügung § 13a: Extreme Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen und 13b: Mitteilung des Betreibers; Neufassung des § 24 Soziale Sicherung; Einfügung § 24 a: Erstattungsansprüche von Arbeitgebern; Umsetzung der Richtlinie 96/82 EG