Beschreibung
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen, für die Lehrämter, zuletzt geändert am 29.06.2005; Änderung des Titels in "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen für die Lehrämter"; Gleichstellung der in anderen Bundesländern oder in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten erworbenen Lehramtsbefähigungen