Beschreibung
Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, zuletzt geändert am 14.07.2000; Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt; Änderung der §§ 12 a, 13 a und 31: Verweisung des Täters aus der Wohnung und befristetes Betretungsverbot; Wiedereinführung des Beschwerdeverfahrens bei der gerichtlichen Überprüfung von Ingewahrsamnahmen nach Beendigung der Maßnahme; Einschränkung von Grundrechten