Beschreibung
Gesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung, zuletzt geändert am 28.04.2006; Ergänzung der §§ 74 und 87; Zulassung einer ausschließlich kaufmännischen Buchführung für netto-veranschlagte Einrichtungen nach § 15 Absatz 2 LHO und für Sondervermögen nach § 26 Absatz 2 LHO; weitere klarstellende oder redaktionelle Änderungen; Anlage: Synopse der anpassungsbedürftigen Paragraphen