Beschreibung
Zusammenarbeit der Bundesländer bei der Softwareentwicklung für die Steuerverwaltungen; Beitritt Hamburgs zum EOSS-Verbund; Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den norddeutschen Ländern; Aufbau eines bei Dataport angesiedelten Data Center Steuern; rechtlicher Rahmen; Anlage: Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien und Hansestadt Bremen zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von "Dataport" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts; Text des Staatsvertrags, Änderung des Titels in "Dataport-Staatsvertrag"