Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zuständigkeit des Jugendrichters eines hamburgischen Amtsgerichts als Vollstreckungsleiter für die Vollstreckung von Jugendstrafe und Jugendarrest und als Vollzugsleiter für den Vollzug von Jugendarrest sowie der Jugendkammer und der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hamburg für die Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichungsdatum
27.06.2017
Beschreibung
Aktualisierung des Abkommens zwischen Niedersachen und Hamburg vom 11.03.1991; Gesetz zum Abkommen; Text des Abkommens
Schlagwörter
Drucksache,
Gericht,
Gerichte und Staatsanwaltschaften,
Gesetzentwurf,
Hamburg,
Jugendarrest,
Justizvollzug,
Justizvollzugsanstalt,
Kinder- und Jugendkriminalität,
Niedersachsen,
Richter,
Strafvollzug,
Vertrag