Beschreibung
Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2011; Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer auf 470 vom Hundert, für die Grundsteuer auf 225 vom Hundert (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und auf 540 vom Hundert (Grundstücke)