Beschreibung
Gesetz über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für das Kalenderjahr 2008; Festsetzung der Hebesätze in gegenüber dem Vorjahr gleichbleibender Höhe für die Gewerbesteuer auf 470 vom Hundert, für die Grundsteuern für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 225 vom Hundert sowie für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 540 vom Hundert