Beschreibung
Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57), zuletzt geändert am 05.03.2025 (HmbGVBl. S. 268); Einführung einer Tariftreueregelung in Anlehnung an das Bundestariftreuegesetz; weitere Entbürokratisierung und Vereinfachung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich durch Beseitigung rechtlicher Hindernisse; Aufhebung des Gesetzes zur Einführung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW); Änderung § 2a Absatz 1 Satz 1 Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb von Schwellenwerten; Änderung Textstellen Satz 2 Nummer 2, Absatz 2, Aufhebung Absatz 3; Neufassung § 3 Vergabespezifisches Entgelt und Ausführungsbedingungen, Tariftreueerklärung und Mindestlohn; Neufassung § 10 Kontrollen; Schlussbestimmungen und Inkrafttreten