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Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

08.04.2026

Beschreibung

Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57), zuletzt geändert am 05.03.2025 (HmbGVBl. S. 268); Einführung einer Tariftreueregelung in Anlehnung an das Bundestariftreuegesetz; weitere Entbürokratisierung und Vereinfachung des Vergaberechts im Unterschwellenbereich durch Beseitigung rechtlicher Hindernisse; Aufhebung des Gesetzes zur Einführung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (GRfW); Änderung § 2a Absatz 1 Satz 1 Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb von Schwellenwerten; Änderung Textstellen Satz 2 Nummer 2, Absatz 2, Aufhebung Absatz 3; Neufassung § 3 Vergabespezifisches Entgelt und Ausführungsbedingungen, Tariftreueerklärung und Mindestlohn; Neufassung § 10 Kontrollen; Schlussbestimmungen und Inkrafttreten

Schlagwörter

Bürokratieabbau, Drucksache, Gesetzentwurf, Korruption, Mindestlohn, Tarifvertrag, Öffentliche Vergabe, Öffentlicher Auftrag