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Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

03.09.2014

Beschreibung

Drittes Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes; Art. 1: Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes, zuletzt geändert am 30.05.2012; u. a. Regelung besonderer Befugnisse für das Landesamt für Verfassungsschutz und Verbesserung der Kontrolle gegenüber dem Landesamt; Art. 2: Drittes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, zuletzt geändert am 17.02.2009; u. a. Änderung des Titels in "Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen und den Umgang mit eingestuften Geheimnissen der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz - Hmb SÜGG)"; Einfügung § 3a: Geheimschutzbeauftragte, Sabotageschutzbeauftragte; Art. 3: Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes; Änderung § 1: Regelung bei Zurückstellung der Mitteilung über die Einstellung einer Maßnahme; Art. 7: Änderung des Zweiten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes, zuletzt geändert am 04.12.2012; Aufhebung der Befristung von Regelungen

Schlagwörter

Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Drucksache, G 10-Kommission, Gesetzentwurf, Sicherheitsüberprüfung von Personen, Verfassungsschutz, Verfassungsschutz, Spionage