Beschreibung
Achtes Gesetz zur Änderung des Sielabgabengesetzes, zuletzt geändert am 19. Juli 2000; Bereinigung eines redaktionellen Versehens: Änderung § 10 Absatz 2, Sicherstellung der Möglichkeit der Nacherhebung von Sielbaubeiträgen
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Achtes Gesetz zur Änderung des Sielabgabengesetzes, zuletzt geändert am 19. Juli 2000; Bereinigung eines redaktionellen Versehens: Änderung § 10 Absatz 2, Sicherstellung der Möglichkeit der Nacherhebung von Sielbaubeiträgen