Beschreibung
Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Beamtengesetzes; Einführung der begrenzten Dienstfähigkeit und des so genannten Altersurlaubs nach Vollendung des fünfzigsten Lebensjahres bis zum Beginn des Ruhestands gemäß Beamtenrechtsrahmengesetz, Änd. u.a. §§ 47a