Beschreibung
Es wird klargestellt, dass keine Bedenken bestehen, wenn ein Lohnsteuerabzug vor Verabschiedung der gesetzlichen Regelung zur Lohn- und Einkommensteuerpflicht von der Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger vorgenommen wird.
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Es wird klargestellt, dass keine Bedenken bestehen, wenn ein Lohnsteuerabzug vor Verabschiedung der gesetzlichen Regelung zur Lohn- und Einkommensteuerpflicht von der Energiepreispauschale für Versorgungsempfänger vorgenommen wird.