Beschreibung
Das BMF-Schreiben regelt die Datenübermittlung im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG (z.B. Dividendenerträge aus Aktien, die im Inland sammelverwahrt werden).
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Das BMF-Schreiben regelt die Datenübermittlung im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG (z.B. Dividendenerträge aus Aktien, die im Inland sammelverwahrt werden).