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Einzelfragen zur Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG; Neufassung des BMF-Schreibens vom 6. November 2023 (BStBl I S.1947)

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

28.04.2025

Beschreibung

Das BMF-Schreiben regelt die Datenübermittlung im Zusammenhang mit den Kapitalerträgen nach § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a EStG (z.B. Dividendenerträge aus Aktien, die im Inland sammelverwahrt werden).

Schlagwörter

Kapitalertragsteuer Meldedaten Dividenden