Beschreibung
Das BMF-Schreiben vom 03.05.2017 ergänzt das BMF-Schreiben vom 18.01.2016. Die neuen Regelungen betreffen die neuen Regelungen der Besteuerung von Investmenterträgen und sind analog ab dem 01.01.2018 anzuwenden.
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Das BMF-Schreiben vom 03.05.2017 ergänzt das BMF-Schreiben vom 18.01.2016. Die neuen Regelungen betreffen die neuen Regelungen der Besteuerung von Investmenterträgen und sind analog ab dem 01.01.2018 anzuwenden.