Beschreibung
Das BMF-Schreiben regelt, dass die elektronische Übermittlung bestimmter Angaben erst für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen, verpflichtend ist.
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Das BMF-Schreiben regelt, dass die elektronische Übermittlung bestimmter Angaben erst für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen, verpflichtend ist.