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Einkommensteuergesetz: Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG in Umsetzung des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (AbzStEntModG); Verschiebung Anwendungszeitpunkt

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Veröffentlichungsdatum

29.08.2024

Beschreibung

Das BMF-Schreiben regelt, dass die elektronische Übermittlung bestimmter Angaben erst für Kapitalerträge, die nach dem 31. Dezember 2025 zufließen, verpflichtend ist.

Schlagwörter

Kapitalertrag Kapitalerträge Kapitalertragsteuer Steuerbescheinigung