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Einbau von zwei Gauben in einem Abstellraum, der für den dauernden Aufenthalt von Menschen unzulässig ist

Veröffentlichende Stelle

Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt

Veröffentlichungsdatum

09.06.2016

Schlagwörter

Baugenehmigung, Bezirk Harburg, Genehmigung nach HBauO, Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO