Einbau von zwei Gauben in einem Abstellraum, der für den dauernden Aufenthalt von Menschen unzulässig ist
Veröffentlichende Stelle
Bezirksamt Harburg - Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt
Veröffentlichungsdatum
09.06.2016
Schlagwörter
Baugenehmigung,
Bezirk Harburg,
Genehmigung nach HBauO,
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 61 HBauO