Beschreibung
Vertrag über die Durchführung der Lebenslagenberatung nach 16a Nr. 3 SGB II. Gem. § 130 GWB handelt es sich um einen öffentlichen Auftrag über soziale und besondere Dienstleistungen im Sinne von des Anhangs XIV der Richtlinie 2014/24/EU. Die Psychosoziale Beratung und Betreuung soll verhindern, dass die Eingliederung von SGB II Leistungsempfänger/innen an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben. Sie bereitet insoweit die Aufnahme einer Beschäftigung oder weiterführender arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen vor.