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Drittes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

23.08.2024

Beschreibung

Viertes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften (verkündet als drittes Gesetz, zuletzt geändert am 12.12.2019); Umsetzung von Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts, redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen an Bundesrecht (u. a. Cannabisgesetz, Digitale-Dienste-Gesetz); Art. 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei vom 12.12.2019 (HmbGVBl. S. 485) zuletzt geändert am 03.05.2023 (HmbGVBl. S. 193): Änderung diverser §§, insbesondere § 15 Aufzeichnung von Notrufen per App, Einfügung § 16a Zulässigkeit der Identitätsfeststellung mittels DNA-Untersuchung und Ermöglichung eines DNA-Abgleichs auch bei einer reinen Vermisstensuche, Einfügung § 16b Aufbau und Führen einer Referenzdatenbank zur Erkennung von DNA-Trugspuren, Änderungen § 18 zu Bild- und Tonaufzeichnungen der von Polizeibediensteten am Körper getragenen Geräte, § 47a Ermöglichung von Datenübermittlung von Tätern häuslicher Gewalt an Beratungsstellen; Art. 2 Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 14.03.1966 (HmbGVBl. S. 77), zuletzt geändert am 16.04.2024 (HmbGVBl. S. 97): Änderung § 13 elektronische Aufenthaltsüberwachung und § 14; Art. 3 Änderung des Hamburgischen Hafensicherheitsgesetzes vom 11.05.2021 (HmbGVBl. S. 311): Redaktionelle Änderungen; Begründung

Schlagwörter

Datenaustausch, Datenschutz, Drucksache, Genanalyse, Gesetzentwurf, Informationssystem, Polizei, Polizeirecht