Beschreibung
Viertes Gesetz zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften (verkündet als drittes Gesetz, zuletzt geändert am 12.12.2019); Umsetzung von Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts, redaktionelle Änderungen sowie Anpassungen an Bundesrecht (u. a. Cannabisgesetz, Digitale-Dienste-Gesetz); Art. 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei vom 12.12.2019 (HmbGVBl. S. 485) zuletzt geändert am 03.05.2023 (HmbGVBl. S. 193): Änderung diverser §§, insbesondere § 15 Aufzeichnung von Notrufen per App, Einfügung § 16a Zulässigkeit der Identitätsfeststellung mittels DNA-Untersuchung und Ermöglichung eines DNA-Abgleichs auch bei einer reinen Vermisstensuche, Einfügung § 16b Aufbau und Führen einer Referenzdatenbank zur Erkennung von DNA-Trugspuren, Änderungen § 18 zu Bild- und Tonaufzeichnungen der von Polizeibediensteten am Körper getragenen Geräte, § 47a Ermöglichung von Datenübermittlung von Tätern häuslicher Gewalt an Beratungsstellen; Art. 2 Änderung des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom 14.03.1966 (HmbGVBl. S. 77), zuletzt geändert am 16.04.2024 (HmbGVBl. S. 97): Änderung § 13 elektronische Aufenthaltsüberwachung und § 14; Art. 3 Änderung des Hamburgischen Hafensicherheitsgesetzes vom 11.05.2021 (HmbGVBl. S. 311): Redaktionelle Änderungen; Begründung