Beschreibung
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Körperschaft "Akademie der Wissenschaften in Hamburg"; Änderungen der §§ 2, 4, 8 und 9; Aufhebung des § 13 (Gründungskommission); Änderung des ehemaligen § 14 zu § 13; Anhebung der Altersgrenze auf 75 Jahre für Ordentliche Mitglieder auf Grund der gestiegenen Lebenserwartungen, Erhöhung der Höchstzahl auf 100 für Ordentliche Mitglieder sowie Erhöhung der Anzahl der Vorstandsmitglieder um eine Person; Regelung für die Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg im Kuratorium; redaktionelle Anpassungen