Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts f & w fördern und wohnen AöR
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Veröffentlichungsdatum
24.11.2017
Beschreibung
Änderung des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts f & w fördern und wohnen AöR in der Fassung vom 03.04.2007; Änderung § 6: Verringerung der Anzahl der Aufsichtsratsmandate; Entbehrlichkeit der Mitwirkung der Finanzbehörde im Aufsichtsrat; Änderung § 9: künftiges Weisungsrecht der Aufsichtsbehörde
Schlagwörter
Anstalt des öffentlichen Rechts,
Aufsichtsrat,
Drucksache,
F& W Fördern & Wohnen AöR,
Gesetzentwurf,
Soziale Einrichtungen