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Der Senat beschließt nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. 09.2004 (BGBI. l S. 2415) zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBI. l S. 1748), für das in der Karte zum Aufstellungsbeschluss gekennzeichnete Gebiet westlich des Schleusengrabens

Veröffentlichende Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Veröffentlichungsdatum

10.12.2015

Schlagwörter

Aufstellungsbeschluss

Ressourcen (1)

Download Akte:760.02-10 (Format: PDF) Akte:760.02-10
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