Der Senat beschließt nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. 09.2004 (BGBI. l S. 2415) zuletzt geändert am 20.11.2014 (BGBI. l S. 1748), für das in der Karte zum Aufstellungsbeschluss gekennzeichnete Gebiet westlich des Schleusengrabens
Veröffentlichende Stelle
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Veröffentlichungsdatum
10.12.2015
Schlagwörter
Aufstellungsbeschluss