Der Senat beschließt, gemäß § 19 Absatz 5 des Hamburgischen Wegegesetzes am 06./07.10.2016 geschlossenen öffentlich-rechtlichen Sondernutzungsvertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung von Wärmeleitungen im Stadtgebiet zuzustimmen
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei
Veröffentlichungsdatum
29.11.2016