Der Senat beschließt: Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Durchführung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom Abschnitt I, erhält folgende Fassung: Bezirksaufsichtsbehörde im Sinne des BezVG, in der jeweils geltenden Fassung ist die Finanzbehörde
Veröffentlichende Stelle
Finanzbehörde
Veröffentlichungsdatum
11.07.2017