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Der Senat beschließt: Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Durchführung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom Abschnitt I, erhält folgende Fassung: Bezirksaufsichtsbehörde im Sinne des BezVG, in der jeweils geltenden Fassung ist die Finanzbehörde

Veröffentlichende Stelle

Finanzbehörde

Veröffentlichungsdatum

11.07.2017

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