Der Senat beschließt, am 26.09.2019 aus Anlass des Weltschifffahrtstages alle öffentlichen Gebäude und Bauwerke, die staatlichen Flaggenmasten und die staatlichen Wasserfahrzeuge der Freien und Hansestadt Hamburg zu beflaggen.
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei
Veröffentlichungsdatum
17.09.2019
Schlagwörter
Senatsbeschluss,
Weltschifffahrtstag