Der Chef der Senatskanzlei teilt mit, dass in der Angelegenheit "Hamburger Volksentscheid gegen den Pflegenotstand im Krankenhaus-Volksbegehren gegen den Pflegenotstand" das Verfassungsgericht angerufen werden soll.
Veröffentlichende Stelle
Senatskanzlei
Veröffentlichungsdatum
31.01.2019