Beschreibung
In dem BMF-Schreiben wird Stellung dazu genommen, wann bei Wechsel des Durchführungsweges bei einer Pensionszusage Arbeitslohn vorliegt, und dass die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten auf einen Dritten übergehen können.
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In dem BMF-Schreiben wird Stellung dazu genommen, wann bei Wechsel des Durchführungsweges bei einer Pensionszusage Arbeitslohn vorliegt, und dass die lohnsteuerlichen Arbeitgeberpflichten auf einen Dritten übergehen können.