Beschreibung
Durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verpflichtet, ein Zielbild für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2045 zu entwickeln. In Folge des durch Volksentscheid geänderten Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG), das am 08.11.2025 in Kraft getreten ist, ist das Ziel der Klimaneutralität auf das Jahr 2040 vorgezogen worden. Dies impliziert auch die klimaneutrale Wärmeversorgung.