Beschreibung
Mit dem Rundschreiben werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen nach § 9 HmbBeihVO mitgeteilt.
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Mit dem Rundschreiben werden die beihilfefähigen Höchstbeträge für ärztlich verordnete Heilbehandlungen nach § 9 HmbBeihVO mitgeteilt.