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Beihilfe, Rundschreiben, Höchstbeträge für Heilbehandlungen ab 01.02.2026, § 9 HmbBeihVO

Veröffentlichende Stelle

Personalamt

Veröffentlichungsdatum

02.03.2026

Beschreibung

Das Rundschreiben regelt die ab 1.2.2026 geltenden beihilfefähigen Höchstbeträge bei Heilbehandlungen

Schlagwörter

Beihilfe, Höchstbeträge für Heilbehandlungen