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Begrenzung des Ausgabenanstiegs und qualitätssichernde Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung

Veröffentlichende Stelle

Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg

Veröffentlichungsdatum

15.09.2017

Beschreibung

Zurückstellung der Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine fünfstündige Betreuung für zweijährige Kinder; Hortbetreuung bis zum Abschluss der sechsten Klasse an allgemeinbildenden Schulen; Erhöhung der Eigenbeteiligung; Erhöhung der Betreuungsanteile für Familien mit hohen Einkommen; Beitragsbemessung für Familien mit behinderten Kindern; Einführung einer Kita-Inspektion; Erhöhung der Qualifikationsstandards; Anlage 1: Gesetz zur Begrenzung des Ausgabenanstiegs und zur Qualitätssicherung in der Kindertagesbetreuung; Art. 1: Drittes Gesetz zur Änderung des Hamburger Kinderbetreuungsgesetzes, zuletzt geändert am 15.12.2009; Art. 2: Änderung der Familieneigenanteilsverordnung; Art. 3: Änderung der Teilnahmebeitragsverordnung; Art. 4: Schlussbestimmungen; Anlage 2: Ansatzänderungen im Haushaltsplan 2010

Schlagwörter

Behinderter, Drucksache, Frühkindliche Bildung, Gebühr, Gesetzentwurf, Haushalt 2009 2010, Kind, Kinderbetreuung, Kindertagesstätte, Verordnung